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   BVerwG, 20.12.1985 - 1 B 132.85   

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https://dejure.org/1985,7460
BVerwG, 20.12.1985 - 1 B 132.85 (https://dejure.org/1985,7460)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1985 - 1 B 132.85 (https://dejure.org/1985,7460)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1985 - 1 B 132.85 (https://dejure.org/1985,7460)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für Eintragung und Löschung in die Handwerksrolle - Rüge einer Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - Rüge einer Verletzung von Vorschriften über die Durchführung der Beweisaufnahme

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1985 - 1 B 132.85
    Im übrigen liegt nach ständiger Rechtsprechung ein Verstoß gegen die Denkgesetze nur vor, wenn das Tatsachengericht im Rahmen seiner Beweiswürdigung einen aus denkgesetzlichen Gründen schlechthin unmöglichen Schluß gezogen hat, nicht also schon dann, wenn es einen nach Meinung einer Partei unrichtigen oder fernliegenden, gleichwohl möglichen Schluß gezogen hat (BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]).
  • BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 10.79

    Fassadenverkleidung als handwerksfähiger Betrieb - Abgrenzung von Vollhandwerk,

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1985 - 1 B 132.85
    Die Beklagte verweist auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 1964 - BVerwG 7 C 228.59 - (BVerwGE 18, 226 = GewArch. 1964, 249), vom 12. Februar 1965 - BVerwG 7 C 77.64 - (BVerwGE 20, 263 = Der Betrieb 1965, 929), vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 C 21.73 - (GewArch. 1978, 54) und vom 12. Juli 1979 - BVerwG 5 C 10.79 - (GewArch. 1979, 377) und macht geltend, das Berufungsurteil gehe zu Unrecht von einem einheitlichen Betrieb des Klägers aus, verkenne, daß jeder in sich geschlossene Einzelbetrieb anhand seiner Gesamtstruktur beurteilt werden könne und die Zuordnungsfrage nur nach der Gesamtstruktur des einzelnen Betriebes zu entscheiden sei, und hätte die im konkreten Fall überwiegenden Merkmale der steinverarbeitenden Betriebsteile herausstellen müssen, um zu einer tragfähigen Entscheidung zu gelangen.
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1985 - 1 B 132.85
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 = DÖV 1978, 449 und vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 - m.w.N.).
  • BVerwG, 07.03.1978 - 1 B 79.78

    Vereinbarkeit der Anwendung der Grundsätze der Generalprävention bei der

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1985 - 1 B 132.85
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 = DÖV 1978, 449 und vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 - m.w.N.).
  • BVerwG, 17.04.1964 - VII C 228.59

    Handwerksmäßige Betriebsweise - Arbeitsteilung - Teilarbeiten - Druckerei -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1985 - 1 B 132.85
    Die Beklagte verweist auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 1964 - BVerwG 7 C 228.59 - (BVerwGE 18, 226 = GewArch. 1964, 249), vom 12. Februar 1965 - BVerwG 7 C 77.64 - (BVerwGE 20, 263 = Der Betrieb 1965, 929), vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 C 21.73 - (GewArch. 1978, 54) und vom 12. Juli 1979 - BVerwG 5 C 10.79 - (GewArch. 1979, 377) und macht geltend, das Berufungsurteil gehe zu Unrecht von einem einheitlichen Betrieb des Klägers aus, verkenne, daß jeder in sich geschlossene Einzelbetrieb anhand seiner Gesamtstruktur beurteilt werden könne und die Zuordnungsfrage nur nach der Gesamtstruktur des einzelnen Betriebes zu entscheiden sei, und hätte die im konkreten Fall überwiegenden Merkmale der steinverarbeitenden Betriebsteile herausstellen müssen, um zu einer tragfähigen Entscheidung zu gelangen.
  • BVerwG, 12.02.1965 - VII C 77.64

    Gesamtstruktur - Unternehmen - Überwachung - Meister - Handwerkliche

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1985 - 1 B 132.85
    Die Beklagte verweist auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 1964 - BVerwG 7 C 228.59 - (BVerwGE 18, 226 = GewArch. 1964, 249), vom 12. Februar 1965 - BVerwG 7 C 77.64 - (BVerwGE 20, 263 = Der Betrieb 1965, 929), vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 C 21.73 - (GewArch. 1978, 54) und vom 12. Juli 1979 - BVerwG 5 C 10.79 - (GewArch. 1979, 377) und macht geltend, das Berufungsurteil gehe zu Unrecht von einem einheitlichen Betrieb des Klägers aus, verkenne, daß jeder in sich geschlossene Einzelbetrieb anhand seiner Gesamtstruktur beurteilt werden könne und die Zuordnungsfrage nur nach der Gesamtstruktur des einzelnen Betriebes zu entscheiden sei, und hätte die im konkreten Fall überwiegenden Merkmale der steinverarbeitenden Betriebsteile herausstellen müssen, um zu einer tragfähigen Entscheidung zu gelangen.
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 21.73

    Selbständige Handwerker - Tätigkeit nach Handwerksordnung - Handwerkskammer - IHK

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1985 - 1 B 132.85
    Die Beklagte verweist auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 1964 - BVerwG 7 C 228.59 - (BVerwGE 18, 226 = GewArch. 1964, 249), vom 12. Februar 1965 - BVerwG 7 C 77.64 - (BVerwGE 20, 263 = Der Betrieb 1965, 929), vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 C 21.73 - (GewArch. 1978, 54) und vom 12. Juli 1979 - BVerwG 5 C 10.79 - (GewArch. 1979, 377) und macht geltend, das Berufungsurteil gehe zu Unrecht von einem einheitlichen Betrieb des Klägers aus, verkenne, daß jeder in sich geschlossene Einzelbetrieb anhand seiner Gesamtstruktur beurteilt werden könne und die Zuordnungsfrage nur nach der Gesamtstruktur des einzelnen Betriebes zu entscheiden sei, und hätte die im konkreten Fall überwiegenden Merkmale der steinverarbeitenden Betriebsteile herausstellen müssen, um zu einer tragfähigen Entscheidung zu gelangen.
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